Technisches Zeichnenbüro Poschner („TZP“)
Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“)
1. Geltung der AGB
Diese AGB gelten für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten ausnahmslos diese AGB. Den AGB des AG wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Für Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern gelten sie nach Maßgabe der jeweiligen Sonderbestimmungen. Unser Vertragspartner, sofern er nicht Verbraucher ist, stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihm Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
Vertragserfüllungshandlungen unserseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in den vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und werden ausnahmslos schriftlich erteilt. Der Vertrag gilt erst mit Abgabe einer Auftragsbestätigung durch uns, spätestens aber mit Beginn unserer Arbeiten, als geschlossen. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft hat eine Ablehnung des Kundenauftrages durch uns binnen Wochenfrist zu erfolgen.
Enthält die schriftliche Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber dem Auftrag (ergänzende Auftragsbestätigung), so gelten diese als vom AG genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich widerspricht.
3. Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erstellt und ausdrücklich als solche bezeichnet sind.
Kostenvoranschläge sind im Hinblick auf den mit der Erstellung verbundenen Arbeits-, Sach- und Reiseaufwand entgeltlich.
Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen aufgrund von Änderungen des Leistungsumfanges oder aufgrund behördlicher bzw. gesetzlicher Vorgaben, die jeweils nicht in unserem Einflussbereich liegen, im Ausmaß von mehr als 15% ergeben, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich zu verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitung bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Bei Verbrauchergeschäften werden auch allfällige Kosteneinsparungen aliquot weitergegeben.
4. Schutzrechte und Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Unterlagen wie Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser geistiges Eigentum und genießen urheber- und musterschutzrechtlichen Schutz. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des AN. Zuwiderhandlungen ziehen Schadenersatzansprüche unsererseits nach sich.
Hat der AN in den zur Verfügung gestellten Unterlagen einen Hinweis auf die Erbringung der Leistungen durch ihn angebracht, ist eine Veränderung, Beseitigung oder Unkenntlichmachung der Erstellerbezeichnung auf sämtlichen Unterlagen wie Pläne, Skizzen und sonstige technischen Unterlagen nur mit unserer Zustimmung zulässig. Wir sind berechtigt, der AG verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen betreffend den Planungsgegenstand den Namen, die Firma oder die Unternehmensbezeichnung des AN anzugeben.
Der AG haftet dafür, dass durch übergebene Planungsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen nicht in Schutzrechte Dritter eingegriffen wird. Der AG hält den AN diesbezüglich jedenfalls schad- und klaglos.
5. Preise, Fälligkeit, Zahlungsverzug und Aufrechnungsverbot
Mangels gesonderter Vereinbarung sind wir berechtigt die von uns zu erbringende Werkleistung nach dem tatsächlichen Anfall und den von uns daraus entstehenden Aufwand in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen.
Im Falle eines vereinbarten Preises liegt unserseits die Annahme zu Grunde, dass die vertragliche Leistung ungehindert und in einem Zuge erbracht werden kann.
Auch bei einer Pauschalpreisvereinbarung berechtigen uns zusätzliche Leistungen, Änderung der Umstände der Leistungserbringung, die nicht unserer Risikosphäre zuordnen sind, oder über den ursprünglichen Inhalt der Vereinbarung hinaus in Auftrag gegebene Leistungen, zu einer Nachforderung.
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer.
Mangels anders lautender Vereinbarung gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- 25% der Auftragssumme bei Vertragsabschluss
- 25% der Auftragssumme bei Beginn der Arbeiten
- Rest bei Rechnungslegung nach Fertigstellung
Sämtliche Zahlungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung spesen- und abzugsfrei fällig.
Der AG verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und verhältnismäßig sind, zu ersetzen. Pro erfolgter Mahnung wird ein Betrag von € 20, -- verrechnet.
Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. als vereinbart.
Außerdem wird für den Fall des Zahlungsverzuges berechtigt das Gesamtentgelt bzw. sonstige offene Forderungen sofort fällig zu stellen oder unsere Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung einzustellen oder eine angemessene Verlängerung unserer Leistungsfrist in Anspruch zu nehmen. Im Falle eines Verbrauchergeschäftes jedoch nur dann, wenn wir unsere Leistung erbracht haben, die rückständige Leistung des Verbrauchers zumindest seit 6 Wochen fällig ist und wir den Verbraucher unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen erfolglos gemahnt haben.
Handelt es sich um kein Verbrauchergeschäft ist eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen nur zulässig, wenn die Forderungen des AG rechtskräftig festgestellt wurde oder von uns schriftlich anerkannt wurde.
6. Termine
Leistungsfristen und -Termine bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform, ansonsten (mangels schriftlicher Vereinbarung) sind diese von uns in angemessener Frist zu erbringen. Die Überschreitung von uns genannten Termine bis zu einer Woche gilt jedenfalls als genehmigt. Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert respektive der Leistungsumfang abgeändert und liegt die Verzögerung oder Abänderung nicht in unserer ausschließlichen Sphäre, sind wir berechtigt unsere leistungsfristen angemessen zu verlängern oder vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinauszuschieben, ohne dass wir allfällige Folgen des Leistungsverzuges oder sonstige Folgen zu verantworten haben.
Die durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten sind vom AG zu ersetzen, sofern diese seiner Sphäre zuzurechnen sind.
Unterbleibt über Wunsch des AG die Ausführung der beauftragten Leistungen ganz oder zum Teil sind dem AN alle ihm dadurch zu entstehenden Nachteile einschließlich dem entgangenen Gewinn zu vergüten. Ansprüche nach $ 1168 ABGB werden dadurch nicht berührt.
Allfällige technische Übermittlungsfehler (E-Mailversand, Postversand etc.) haben auf die Rechtzeitigkeit der vereinbarten Leistungsfristen und -Termine keinen Einfluss und sind auch nicht dem AN anzulasten.
7. Schadensersatz und Gewährleistung
Schadensersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
Die Haftung für Folgeschäden, entgangener Gewinn, Ansprüche Dritter ist jedenfalls ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die durch eine nicht rechtzeitige Fertigstellung entstehen (Verzugsschäden), insbesondere dann, wenn die Verzögerung auf schwerwiegende oder unvorhersehbare Betriebsstörungen, Zulieferungsprobleme oder Ausbleiben von Arbeitskräften zurückzuführen ist. Eine Haftung, die durch fehlerhafte Verwendung des Leistungsgegenstandes entsteht, ist ausgeschlossen.
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft hat der AG uns die grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen und verjähren Ersatzansprüche binnen 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in 40 Jahren ab Leistungserbringung.
Soweit es sich um Verbrauchergeschäfte handelt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Ansonsten beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Fertigstellung. Der AG hat zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Fertigstellung vorhanden war. Für alle Unternehmer gilt die Mängelrügepflicht gem. $ 377 UGB.
Gewährleistungsansprüche können wir nach unserer Wahl in Form der Verbesserung (Reparatur), des Austausches der mangelhaften Sache oder Preisminderung erfüllen. Ein Preisminderungsanspruch steht unserem Vertragspartner nur zu, wenn der Mangel unbehebbar und geringfügig ist. Lediglich im Falle eines unbehebbaren und nicht geringfügigen Mangels steht ein Wandlungsanspruch zu.
Soweit es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, berechtigen gerechtfertigte Reklamationen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Entgelts, der das Doppelte der voraussichtlichen Kosten für die Mängelbehebung nicht übersteigen darf.
8. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schriftlichkeitsgebot und Salvatorische Klausel
Es gilt österreichisches Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Die Gültigkeit von ÖNORMEN muss explizit zwischen AG und AN vereinbart werden; diese gelten außerdem nur insofern, als sie den ABG nicht widersprechen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des AN, sofern der AG nicht Verbraucher im Sinne des KSchG ist. Der AN ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des AG zu klagen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Vom Schriftlichkeitsgebot kann nur schriftlich abgegangen werden. Nebenabreden bestehen nicht.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung jenen Inhalts zu ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächste kommt.
9. Lohn- und Sozialdumping – Bekämpfungsgesetz (LSDB-G)
Der AN hält den Auftraggeber aus sämtlichen Ansprüchen, die aus der teilweisen oder gesamten Weitergabe des Auftrages resultieren, inklusive Beitrags- und Abgabenrückständen der Subunternehmer und Lieferanten des Auftragnehmers, schad- und klaglos. Falls der Auftragsgeber aufgrund gesetzlicher Haftung für Verbindlichkeiten oder Verwaltungsübertretungen des Antragsnehmers in Anspruch genommen wird, sowie für den Fall, dass dem Auftraggeber Strafen im Zusammenhang mit der Ausländerbeschäftigung des Auftragnehmers vorgeschrieben werden, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber schad- und klaglos zu halten. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Werklohn einzubehalten, wenn eine Inanspruchnahme aufgrund gesetzlicher Haftungen, insbesondere nach dem AVRAG, AUG oder dem LSDB-G, droht. Zur Befriedigung dieser Ansprüche kann der Auftraggeber jede vom Auftragnehmer gelegte Garantie in Anspruch nehmen, insbesondere dann, wenn dem Auftraggeber eine Sicherheitsleistung gemäß AVRAG oder LSDB-G aufgetragen wird.
Für den Fall, dass der Auftraggeber nach den Bestimmungen des AVRAG oder LSDB-G in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Auftragnehmer zum Ersatz sämtlicher auferlegten Verwaltungsstrafen, Zinsen, Säumniszuschläge und die, für die Abwehr erforderlichen, Rechts- und Steuerberatungskosten. Der Auftraggeber ist demnach berechtigt, sich vollständig beim Auftragnehmer zu regressieren. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber sämtliche gesetzlich erforderlichen Unterlagen, insbesondere Unbedenklichkeits- und Freistellungsbescheinigungen des Sozialversicherungsträgers und des Finanzamtes, unaufgefordert vor Arbeitsbeginn zu übermitteln.
Der Auftragnehmer hat die zuvor dargelegten Verpflichtungen samt organisatorischen und personellen Maßnahmen auch vertraglich an seine Subunternehmer zu überbinden. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % der vereinbarten Auftragssumme fällig. Weitere Schritte, insbesondere den sofortigen Rücktritt vom Vertrag, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor.
Diese AGB sind im Internet unter www.tzposchner.at/agbs abrufbar!